Tagebuchzahl (TZ)
Die Tagebuchzahl ist die Aktenzahl, unter der das Grundbuchsgericht einen Antrag führt – etwa „3002/2015“.
Aktualisiert am 23. Oktober 2026
Was ist eine Tagebuchzahl?
Jeder Antrag an das Grundbuchsgericht bekommt beim Einlangen eine Tagebuchzahl (TZ): eine laufende Nummer und das Jahr, zum Beispiel 3002/2015. Im Grundbuchauszug steht die TZ bei fast jedem Eintrag – so ist nachvollziehbar, aufgrund welchen Antrags etwas eingetragen wurde.
Beispiel
1 a 3002/2015 Pfandurkunde 2015-10-01
PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 280.000,--
Das Pfandrecht wurde unter der Tagebuchzahl 3002/2015 eingetragen.
„Letzte TZ“ im Kopf
Oben im Auszug steht oft „Letzte TZ …“ – die Tagebuchzahl der zuletzt erledigten Eintragung in dieser Einlage. Das ist ein normaler Vermerk.
TZ bei einer Plombe
Anders bei einer Plombe: Dort steht die TZ eines noch offenen Antrags. Für Käufer:innen ist das ein wichtiger Hinweis, nachzufragen.
Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.