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Grundbuch verstehenGrundbuchauszüge einfach erklärt

Tagebuchzahl (TZ)

Die Tagebuchzahl ist die Aktenzahl, unter der das Grundbuchsgericht einen Antrag führt – etwa „3002/2015“.

Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Was ist eine Tagebuchzahl?

Jeder Antrag an das Grundbuchsgericht bekommt beim Einlangen eine Tagebuchzahl (TZ): eine laufende Nummer und das Jahr, zum Beispiel 3002/2015. Im Grundbuchauszug steht die TZ bei fast jedem Eintrag – so ist nachvollziehbar, aufgrund welchen Antrags etwas eingetragen wurde.

Beispiel

1 a 3002/2015 Pfandurkunde 2015-10-01
     PFANDRECHT       Höchstbetrag EUR 280.000,--

Das Pfandrecht wurde unter der Tagebuchzahl 3002/2015 eingetragen.

„Letzte TZ“ im Kopf

Oben im Auszug steht oft „Letzte TZ …“ – die Tagebuchzahl der zuletzt erledigten Eintragung in dieser Einlage. Das ist ein normaler Vermerk.

TZ bei einer Plombe

Anders bei einer Plombe: Dort steht die TZ eines noch offenen Antrags. Für Käufer:innen ist das ein wichtiger Hinweis, nachzufragen.

Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.