Rangordnung im Grundbuch
Die Anmerkung der Rangordnung reserviert einen Rang im Grundbuch für einen geplanten Verkauf, eine Verpfändung oder eine Löschung.
Aktualisiert am 23. Oktober 2026
Was ist eine Rangordnung?
Im Grundbuch zählt die Reihenfolge: Wer seinen Antrag früher stellt, hat den besseren Rang. Mit der Anmerkung der Rangordnung lässt sich ein Rang für eine geplante Eintragung vorab reservieren – etwa „für die beabsichtigte Veräußerung“, „Verpfändung“ oder „Löschung“.
Die Rangordnung gilt ein Jahr lang. Wird in dieser Zeit die geplante Eintragung beantragt, bekommt sie den reservierten Rang – auch wenn inzwischen andere Anträge gestellt wurden.
Beispiel
d 2817/2026 RANGORDNUNG für die beabsichtigte Veräußerung
bis 2027-10-14
Was bedeutet das für Käufer:innen?
Eine Rangordnung für die Veräußerung ist meist ein gutes Zeichen: Der Verkauf wird ordentlich vorbereitet, und Käufer:innen werden vor später eingetragenen Lasten geschützt. Üblicherweise verwahrt die Notarin oder der Notar den Rangordnungsbeschluss treuhändig.
Fragen, die Sie stellen können
- Wird die Rangordnung für meinen Kauf verwendet?
- Wer verwahrt den Rangordnungsbeschluss?
- Bis wann gilt sie – reicht die Frist bis zur Eintragung?
Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.