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Grundbuch verstehenGrundbuchauszüge einfach erklärt

Grundbuchauszug beantragen – wo und wie in Österreich

Neu kostenlos für Eigentümer:innen über JustizOnline – sonst Bezirksgericht, Notar:in oder Verrechnungsstelle.

Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Das österreichische Grundbuch ist öffentlich: Jede Person darf einen Auszug zu einer bestimmten Liegenschaft anfordern, ohne einen Grund anzugeben.

Wo bekommen Sie einen Grundbuchauszug?

  • Bei jedem Bezirksgericht: Das Grundbuch ist österreichweit elektronisch – Sie können den Auszug bei jedem Bezirksgericht holen, nicht nur bei dem, in dessen Sprengel die Liegenschaft liegt.
  • Bei Notar:innen und Rechtsanwält:innen: Sie können Auszüge direkt abrufen, zum Beispiel im Rahmen eines Kaufs.
  • Online über JustizOnline: Für die eigene Liegenschaft kostenlos (siehe oben).
  • Online über eine Verrechnungsstelle: Von der Justiz zugelassene Verrechnungsstellen bieten die Grundbuchabfrage im Internet an. Der Auszug kommt sofort als PDF.

Abgesehen vom kostenlosen Abruf der eigenen Liegenschaft fallen Gerichtsgebühren an; bei Verrechnungsstellen kommt meist eine Servicegebühr dazu. Die aktuellen Beträge nennt der jeweilige Anbieter.

Was brauchen Sie dafür?

Am einfachsten geht es mit Katastralgemeinde und Einlagezahl – diese stehen zum Beispiel im Kaufvertrag, im Exposé oder auf einem älteren Auszug. Viele Anbieter finden die Liegenschaft auch über die Adresse oder die Grundstücksnummer.

Eine Suche nach dem Namen der Eigentümer:innen („Wem gehört das?“) ist dagegen nur eingeschränkt möglich.

Aktueller oder historischer Auszug?

  • Der aktuelle Auszug zeigt den heutigen Stand – für einen Kauf ist er der richtige.
  • Ein historischer Auszug enthält zusätzlich gelöschte Eintragungen. Er hilft, wenn Sie wissen wollen, was früher eingetragen war.

Wie aktuell sollte der Auszug sein?

So aktuell wie möglich. Das Grundbuch kann sich jederzeit ändern – etwa durch eine neue Plombe. Lassen Sie sich kurz vor der Unterschrift einen neuen Auszug geben, auch wenn Sie schon einen älteren haben.

Und dann?

Laden Sie den Auszug als PDF hoch und lassen Sie ihn sich in einfachen Worten erklären – mit Risiko-Checkliste und Fragen für das Gespräch mit Verkäufer:in, Makler:in oder Notar:in. Wie Sie ihn selbst lesen, zeigt der Ratgeber Grundbuchauszug lesen und verstehen.

Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.