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Grundbuch verstehenGrundbuchauszüge einfach erklärt

Grundbuchauszug lesen und verstehen – Schritt für Schritt

Blatt für Blatt durch den Auszug – mit allen Abkürzungen und den wichtigsten Warnsignalen.

Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Ein Grundbuchauszug ist kurz, aber voller Abkürzungen. Wenn Sie wissen, wo was steht, verstehen Sie ihn in wenigen Minuten. Gehen Sie am besten von oben nach unten vor.

1. Der Kopf: Welche Liegenschaft ist es?

Ganz oben stehen Katastralgemeinde (KG), Einlagezahl (EZ) und das zuständige Bezirksgericht. Prüfen Sie:

  • Stimmt die Liegenschaft? KG und EZ müssen zu der Wohnung oder dem Haus passen, um die es geht.
  • Wie aktuell ist der Auszug? Datum und Uhrzeit der Abfrage stehen meist am Ende. Vor einer Unterschrift sollte der Auszug nur wenige Tage alt sein.
  • Steht eine Plombe im Auszug? Dann ist gerade ein Antrag beim Grundbuchsgericht offen – das Grundbuch wird sich ändern.

2. Das A1-Blatt: Was gehört dazu?

Im A1-Blatt stehen die Grundstücke der Liegenschaft mit Grundstücksnummer, Benützungsart (zum Beispiel „Bauf.“ für Baufläche, „Gärten“), Fläche in m² und Adresse.

3. Das A2-Blatt: Rechte für die Liegenschaft

Das A2-Blatt zeigt Rechte, die Ihre Liegenschaft hat – etwa das Recht, über das Nachbargrundstück zu gehen und zu fahren. Das ist ein Vorteil, keine Last.

4. Das B-Blatt: Wem gehört es?

Im B-Blatt stehen die Eigentümer:innen mit ihrem Anteil (zum Beispiel 1/2), gegebenenfalls Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung und der Erwerbstitel – also ob gekauft, geschenkt oder geerbt wurde.

5. Das C-Blatt: Welche Lasten gibt es?

Das C-Blatt ist für Käufer:innen am wichtigsten. Hier stehen zum Beispiel:

6. Anmerkungen

Anmerkungen können in jedem Blatt stehen. Häufig ist die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung – meist ein normales Zeichen dafür, dass ein Verkauf vorbereitet wird.

Die wichtigsten Abkürzungen

Abkürzung Bedeutung
KG Katastralgemeinde
EZ Einlagezahl
GST-NR Grundstücksnummer
BA Benützungsart
LNR Laufnummer eines Eintrags
TZ Tagebuchzahl – Aktenzahl des Grundbuchsgerichts
W 3 Wohnungseigentumsobjekt Nr. 3
GEB / ADR Geburtsdatum / Adresse der Eigentümer:innen

Warnsignale vor dem Kauf

  • eine offene Plombe,
  • Pfandrechte ohne Zusage, dass sie vor der Übergabe gelöscht werden (Löschungserklärung),
  • Fruchtgenuss oder Wohnungsgebrauch für andere Personen,
  • ein Belastungs- und Veräußerungsverbot oder ein Vorkaufsrecht,
  • die Anmerkung eines Versteigerungsverfahrens.

Klären Sie solche Punkte vor der Unterschrift mit Verkäufer:in und Notar:in.

Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.