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Grundbuch-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe aus dem österreichischen Grundbuchauszug – kurz und verständlich erklärt.
A
A1-Blatt (Gutsbestandsblatt)
Das A1-Blatt listet alle Grundstücke einer Liegenschaft mit Nummer, Nutzung, Fläche und Adresse.
A2-Blatt
Das A2-Blatt zeigt Rechte, die die Liegenschaft hat – zum Beispiel ein Wegerecht über das Nachbargrundstück.
B
B-Blatt (Eigentumsblatt)
Das B-Blatt zeigt, wem die Liegenschaft gehört, zu welchen Anteilen und aufgrund welches Vertrags.
Belastungs- und Veräußerungsverbot
Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot verhindert, dass die Liegenschaft ohne Zustimmung einer bestimmten Person verkauft oder belastet wird.
C
C-Blatt (Lastenblatt)
Das C-Blatt zeigt die Lasten einer Liegenschaft – Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Verbote und Vorkaufsrechte.
D
Dienstbarkeit (Servitut)
Eine Dienstbarkeit erlaubt jemand anderem, eine Liegenschaft auf bestimmte Weise zu nutzen – etwa darüber zu gehen und zu fahren.
E
Einlagezahl (EZ)
Die Einlagezahl ist die Nummer einer Liegenschaft im Grundbuch – eindeutig zusammen mit der Katastralgemeinde.
F
Fruchtgenussrecht und Wohnungsgebrauchsrecht
Ein Fruchtgenussrecht erlaubt einer anderen Person, die Liegenschaft zu nutzen und die Erträge (etwa Mieten) zu behalten.
H
Höchstbetragspfandrecht
Ein Höchstbetragspfandrecht sichert Kredite einer Bank bis zu einem Höchstbetrag – es bleibt eingetragen, bis es gelöscht wird.
K
Katastralgemeinde (KG)
Die Katastralgemeinde ist ein Vermessungsbezirk mit fünfstelliger Nummer – nicht dasselbe wie die politische Gemeinde.
L
Löschungserklärung
Mit einer Löschungserklärung bestätigt die Bank, dass ein Pfandrecht im Grundbuch gelöscht werden darf.
P
Plombe im Grundbuch
Eine Plombe zeigt, dass beim Grundbuchsgericht ein Antrag eingelangt, aber noch nicht erledigt ist – das Grundbuch wird sich ändern.
R
Rangordnung im Grundbuch
Die Anmerkung der Rangordnung reserviert einen Rang im Grundbuch für einen geplanten Verkauf, eine Verpfändung oder eine Löschung.
S
Simultanhaftung
Simultanhaftung heißt, dass ein Pfandrecht gleichzeitig auf mehreren Liegenschaften lastet.
T
Tagebuchzahl (TZ)
Die Tagebuchzahl ist die Aktenzahl, unter der das Grundbuchsgericht einen Antrag führt – etwa „3002/2015“.
V
Vorkaufsrecht im Grundbuch
Mit einem Vorkaufsrecht darf eine andere Person die Liegenschaft zu denselben Bedingungen kaufen, wenn sie verkauft werden soll.
W
Wohnungseigentum im Grundbuch
Wohnungseigentum ist ein Anteil an der ganzen Liegenschaft, verbunden mit dem alleinigen Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung.