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Grundbuch verstehenGrundbuchauszüge einfach erklärt

Plombe im Grundbuch

Eine Plombe zeigt, dass beim Grundbuchsgericht ein Antrag eingelangt, aber noch nicht erledigt ist – das Grundbuch wird sich ändern.

Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Was ist eine Plombe?

Eine Plombe ist ein Hinweis im Grundbuch, dass ein Antrag (Grundbuchsgesuch) eingelangt, aber noch nicht erledigt ist. Sie wird mit der Tagebuchzahl des Antrags vermerkt, zum Beispiel „PLOMBE: TZ 4321/2026“.

Der Antrag kann alles Mögliche betreffen: einen Eigentumswechsel, ein neues Pfandrecht, die Löschung einer Last oder eine neue Dienstbarkeit. Was genau beantragt wurde, zeigt der Auszug nicht.

Warum ist das wichtig?

Das Grundbuch wird sich demnächst ändern – und der Antrag hat bereits seinen Rang ab dem Zeitpunkt, an dem er eingelangt ist. Wer sich nur auf den aktuellen Auszug verlässt, sieht also nicht das ganze Bild.

Was sollten Sie tun?

  • Nachfragen, worum es beim offenen Antrag geht – bei Verkäufer:in oder Notar:in.
  • Sich Einsicht in den Antrag geben lassen; Notar:innen können das beim Grundbuchsgericht klären.
  • Vor der Unterschrift einen neuen Auszug holen und prüfen, ob die Plombe erledigt ist.

Plombe oder „Letzte TZ“?

Im Kopf vieler Auszüge steht „Letzte TZ“ – die Tagebuchzahl der zuletzt erledigten Eintragung. Das ist keine Plombe.

Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.