Vorkaufsrecht im Grundbuch
Mit einem Vorkaufsrecht darf eine andere Person die Liegenschaft zu denselben Bedingungen kaufen, wenn sie verkauft werden soll.
Aktualisiert am 23. Oktober 2026
Was ist ein Vorkaufsrecht?
Wer ein Vorkaufsrecht hat, darf die Liegenschaft anstelle der Käuferin oder des Käufers erwerben – zu denselben Bedingungen, die im Kaufvertrag vereinbart wurden. Steht das Vorkaufsrecht im Grundbuch, wirkt es auch gegenüber Ihnen als Käufer:in.
Ähnlich wirkt ein Wiederkaufsrecht: Es erlaubt früheren Eigentümer:innen (oder etwa einer Gemeinde), die Liegenschaft unter bestimmten Bedingungen zurückzukaufen.
Wie läuft das ab?
Die verkaufende Seite muss den Kauf der berechtigten Person anbieten. Erst wenn diese verzichtet oder die Frist verstreicht, kann der Kauf mit Ihnen durchgeführt werden. Bis dahin ist offen, ob Sie die Liegenschaft wirklich bekommen.
Fragen, die Sie stellen können
- Wer ist berechtigt, und wurde ihm der Kauf schon angeboten?
- Liegt ein Verzicht vor – schriftlich und beglaubigt?
- Wird das Vorkaufsrecht nach dem Kauf gelöscht oder bleibt es bestehen?
Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.