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Grundbuch verstehenGrundbuchauszüge einfach erklärt

Belastungs- und Veräußerungsverbot

Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot verhindert, dass die Liegenschaft ohne Zustimmung einer bestimmten Person verkauft oder belastet wird.

Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Was ist ein Belastungs- und Veräußerungsverbot?

Mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot verpflichten sich Eigentümer:innen, die Liegenschaft nicht zu verkaufen und nicht zu belasten (etwa mit einem Pfandrecht) – außer die berechtigte Person stimmt zu. Ist das Verbot im Grundbuch eingetragen, wirkt es gegen alle.

Im Grundbuch eintragen lässt sich ein solches Verbot nur zwischen nahen Angehörigen – etwa zwischen Ehegatten, eingetragenen Partner:innen oder Eltern und Kindern. Typisch ist es bei Schenkungen in der Familie, oft zusammen mit einem Fruchtgenussrecht.

Daneben gibt es Verbote zugunsten des Landes, etwa im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung.

Was bedeutet das für Käufer:innen?

Ein Verkauf ist nur mit Zustimmung der berechtigten Person möglich – und die Bank wird ohne Zustimmung kein Pfandrecht für Ihren Kredit eintragen können. Ohne geklärte Zustimmung sollten Sie nicht unterschreiben.

Fragen, die Sie stellen können

  • Liegt eine schriftliche Zustimmung der berechtigten Person vor, beglaubigt unterschrieben?
  • Wird das Verbot vor der Übergabe gelöscht?

Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.