C-Blatt (Lastenblatt)
Das C-Blatt zeigt die Lasten einer Liegenschaft – Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Verbote und Vorkaufsrechte.
Aktualisiert am 23. Oktober 2026
Was steht im C-Blatt?
Das C-Blatt heißt auch Lastenblatt. Für Käufer:innen ist es das wichtigste Blatt, denn Lasten bleiben grundsätzlich auch nach einem Verkauf bestehen – außer sie werden gelöscht. Typische Einträge:
- Pfandrechte – Sicherheiten für Kredite,
- Dienstbarkeiten – etwa Wege- oder Leitungsrechte für andere,
- Fruchtgenussrechte und Wohnungsgebrauchsrechte,
- Belastungs- und Veräußerungsverbote,
- Vorkaufsrechte und Wiederkaufsrechte,
- Reallasten und Bestandrechte.
Beispiel
1 a 3002/2015 Pfandurkunde 2015-10-01
PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 280.000,--
für Sparkasse Fiktivtal AG
Worauf Sie achten sollten
Ein leeres C-Blatt heißt: keine Lasten. Steht etwas drin, klären Sie für jeden Eintrag: Wird er vor der Übergabe gelöscht? Wenn nein – was bedeutet er für die Nutzung und den Wert? Steht bei einer Last „auf Anteil B-LNR …“, betrifft sie nur diesen Anteil.
Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.