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Grundbuch verstehenGrundbuchauszüge einfach erklärt

B-Blatt (Eigentumsblatt)

Das B-Blatt zeigt, wem die Liegenschaft gehört, zu welchen Anteilen und aufgrund welches Vertrags.

Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Was steht im B-Blatt?

Das B-Blatt heißt auch Eigentumsblatt. Für jede Eigentümerin und jeden Eigentümer gibt es eine Laufnummer (LNR) mit:

  • Anteil – zum Beispiel 1/2 oder bei Wohnungseigentum ein Bruchteil wie 87/2150,
  • Name, Geburtsdatum und Adresse,
  • dem Erwerbstitel – Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder Einantwortungsbeschluss (Erbschaft) mit Datum,
  • gegebenenfalls Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung („W 3“).

Beispiel

1 ANTEIL: 1/2
  Johann Probemann
  GEB: 1962-11-30 ADR: Fiktivweg 12, Erfundenau 9997
   a 3001/2015 Einantwortungsbeschluss 2015-09-10 Eigentumsrecht

Diese (erfundene) Person besitzt die Hälfte der Liegenschaft, geerbt im Jahr 2015.

Worauf Sie achten sollten

  • Verkaufen alle? Bei mehreren Eigentümer:innen müssen in der Regel alle dem Verkauf zustimmen.
  • Miteigentum ohne Wohnungseigentum heißt: Niemandem gehört eine bestimmte Wohnung allein – die Nutzung muss vertraglich geregelt sein.
  • Im B-Blatt können auch Anmerkungen stehen, etwa eine Rangordnung für einen geplanten Verkauf.

Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.