B-Blatt (Eigentumsblatt)
Das B-Blatt zeigt, wem die Liegenschaft gehört, zu welchen Anteilen und aufgrund welches Vertrags.
Aktualisiert am 23. Oktober 2026
Was steht im B-Blatt?
Das B-Blatt heißt auch Eigentumsblatt. Für jede Eigentümerin und jeden Eigentümer gibt es eine Laufnummer (LNR) mit:
- Anteil – zum Beispiel 1/2 oder bei Wohnungseigentum ein Bruchteil wie 87/2150,
- Name, Geburtsdatum und Adresse,
- dem Erwerbstitel – Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder Einantwortungsbeschluss (Erbschaft) mit Datum,
- gegebenenfalls Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung („W 3“).
Beispiel
1 ANTEIL: 1/2
Johann Probemann
GEB: 1962-11-30 ADR: Fiktivweg 12, Erfundenau 9997
a 3001/2015 Einantwortungsbeschluss 2015-09-10 Eigentumsrecht
Diese (erfundene) Person besitzt die Hälfte der Liegenschaft, geerbt im Jahr 2015.
Worauf Sie achten sollten
- Verkaufen alle? Bei mehreren Eigentümer:innen müssen in der Regel alle dem Verkauf zustimmen.
- Miteigentum ohne Wohnungseigentum heißt: Niemandem gehört eine bestimmte Wohnung allein – die Nutzung muss vertraglich geregelt sein.
- Im B-Blatt können auch Anmerkungen stehen, etwa eine Rangordnung für einen geplanten Verkauf.
Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.