Wohnungseigentum im Grundbuch
Wohnungseigentum ist ein Anteil an der ganzen Liegenschaft, verbunden mit dem alleinigen Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung.
Aktualisiert am 23. Oktober 2026
Was ist Wohnungseigentum?
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft rechtlich einen Anteil an der ganzen Liegenschaft – verbunden mit dem Recht, eine bestimmte Wohnung allein zu nutzen und darüber zu verfügen. Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Wie steht das im Grundbuch?
Alle Wohnungen eines Hauses haben meist dieselbe Einlagezahl. Im B-Blatt steht für jede Eigentümerin und jeden Eigentümer ein Anteil (zum Beispiel 872/1284) und das Wohnungseigentumsobjekt („Wohnungseigentum an W 2“). Im Kopf des Auszugs steht häufig „WOHNUNGSEIGENTUM“.
Wohnungseigentum oder bloßes Miteigentum?
Bei bloßem Miteigentum (zum Beispiel „ANTEIL: 1/2“ ohne W-Nummer) gehört niemandem eine bestimmte Wohnung allein. Die Nutzung muss vertraglich geregelt werden – das ist für Käufer:innen deutlich unsicherer.
Anmerkungen, die Sie kennen sollten
- Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum (§ 40 WEG): Das Wohnungseigentum ist noch nicht begründet, aber zugesagt – typisch bei Neubauten.
- Wohnungseigentum in Vorbereitung: Die Begründung läuft.
Fragen, die Sie stellen können
- Gehören Keller, Stellplatz oder Garten als Zubehör zur Wohnung?
- Wie hoch sind Betriebskosten und Rücklage?
Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.