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Grundbuch verstehenGrundbuchauszüge einfach erklärt

Fruchtgenussrecht und Wohnungsgebrauchsrecht

Ein Fruchtgenussrecht erlaubt einer anderen Person, die Liegenschaft zu nutzen und die Erträge (etwa Mieten) zu behalten.

Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Was ist ein Fruchtgenussrecht?

Das Fruchtgenussrecht ist eine persönliche Dienstbarkeit: Eine bestimmte Person darf die Liegenschaft umfassend nutzen und die Erträge behalten – zum Beispiel selbst darin wohnen oder sie vermieten und die Miete kassieren. Eigentümer:in bleibt jemand anderer.

Typisch ist das bei Übergaben in der Familie: Die Eltern schenken das Haus den Kindern und behalten sich das Fruchtgenussrecht vor.

Wohnungsgebrauchsrecht

Das Wohnungsgebrauchsrecht ist enger: Die berechtigte Person darf eine Wohnung (oder Räume) selbst bewohnen, aber zum Beispiel nicht vermieten.

Was bedeutet das für Käufer:innen?

Beide Rechte stehen im C-Blatt und bleiben auch nach einem Verkauf bestehen – meist bis zum Tod der berechtigten Person oder bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Wer eine so belastete Liegenschaft kauft, kann sie womöglich nicht selbst nutzen. Das wirkt sich stark auf den Wert aus.

Fragen, die Sie stellen können

  • Wird auf das Recht verzichtet und wird es vor der Übergabe gelöscht?
  • Wenn nicht: Wer wohnt dort, und wie lange gilt das Recht?

Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.