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Grundbuch verstehenGrundbuchauszüge einfach erklärt

Dienstbarkeit (Servitut)

Eine Dienstbarkeit erlaubt jemand anderem, eine Liegenschaft auf bestimmte Weise zu nutzen – etwa darüber zu gehen und zu fahren.

Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Was ist eine Dienstbarkeit?

Eine Dienstbarkeit (auch Servitut) verpflichtet die Eigentümer:innen einer Liegenschaft, etwas zu dulden oder zu unterlassen – zugunsten einer anderen Person oder eines anderen Grundstücks. Typische Beispiele:

  • Wegerecht – „Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens“,
  • Leitungsrecht – für Wasser-, Kanal-, Strom- oder Gasleitungen,
  • Fenster- oder Aussichtsrechte, Bauverbote.

Zwei Arten

  • Grunddienstbarkeit: Sie gehört zu einem anderen Grundstück („für Gst 512/5“). Wer dieses Grundstück besitzt, darf das Recht nutzen – auch nach einem Verkauf.
  • Persönliche Dienstbarkeit: Sie gehört einer bestimmten Person, zum Beispiel ein Fruchtgenussrecht oder Wohnungsgebrauchsrecht.

Last oder Vorteil?

Dieselbe Dienstbarkeit steht zweimal im Grundbuch: als Last im C-Blatt der belasteten Liegenschaft und als Recht im A2-Blatt der berechtigten Liegenschaft.

Fragen, die Sie stellen können

  • Wo genau verläuft der Weg oder die Leitung?
  • Wird das Recht tatsächlich genutzt? Gibt es Streit darüber?
  • Wer zahlt die Erhaltung – etwa für den gemeinsamen Weg?

Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.