Dienstbarkeit (Servitut)
Eine Dienstbarkeit erlaubt jemand anderem, eine Liegenschaft auf bestimmte Weise zu nutzen – etwa darüber zu gehen und zu fahren.
Aktualisiert am 23. Oktober 2026
Was ist eine Dienstbarkeit?
Eine Dienstbarkeit (auch Servitut) verpflichtet die Eigentümer:innen einer Liegenschaft, etwas zu dulden oder zu unterlassen – zugunsten einer anderen Person oder eines anderen Grundstücks. Typische Beispiele:
- Wegerecht – „Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens“,
- Leitungsrecht – für Wasser-, Kanal-, Strom- oder Gasleitungen,
- Fenster- oder Aussichtsrechte, Bauverbote.
Zwei Arten
- Grunddienstbarkeit: Sie gehört zu einem anderen Grundstück („für Gst 512/5“). Wer dieses Grundstück besitzt, darf das Recht nutzen – auch nach einem Verkauf.
- Persönliche Dienstbarkeit: Sie gehört einer bestimmten Person, zum Beispiel ein Fruchtgenussrecht oder Wohnungsgebrauchsrecht.
Last oder Vorteil?
Dieselbe Dienstbarkeit steht zweimal im Grundbuch: als Last im C-Blatt der belasteten Liegenschaft und als Recht im A2-Blatt der berechtigten Liegenschaft.
Fragen, die Sie stellen können
- Wo genau verläuft der Weg oder die Leitung?
- Wird das Recht tatsächlich genutzt? Gibt es Streit darüber?
- Wer zahlt die Erhaltung – etwa für den gemeinsamen Weg?
Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.