Löschungserklärung
Mit einer Löschungserklärung bestätigt die Bank, dass ein Pfandrecht im Grundbuch gelöscht werden darf.
Aktualisiert am 23. Oktober 2026
Was ist eine Löschungserklärung?
Eine Löschungserklärung (oft auch Löschungsquittung genannt) ist eine Urkunde der Bank oder eines anderen Berechtigten. Darin erklärt sie, dass ein Recht – meist ein Pfandrecht – im Grundbuch gelöscht werden darf. Mit dieser Urkunde wird die Löschung beim Grundbuchsgericht beantragt.
Warum ist sie beim Kauf wichtig?
Ein Pfandrecht bleibt eingetragen, bis es gelöscht wird – auch wenn der Kredit längst bezahlt ist. Käufer:innen wollen eine lastenfreie Liegenschaft. Darum wird beim Kauf üblicherweise vereinbart:
- Ein Teil des Kaufpreises geht über den Treuhänder (Notar:in oder Rechtsanwält:in) direkt an die Bank.
- Die Bank stellt dafür die Löschungserklärung aus.
- Der Treuhänder beantragt die Löschung zusammen mit Ihrer Eigentumseintragung.
Auch eine Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Löschung kann dabei helfen.
Fragen, die Sie stellen können
- Liegt die Löschungserklärung schon vor – oder eine Zusage der Bank?
- Wer wickelt die Lastenfreistellung treuhändig ab?
Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Notar:in oder Rechtsanwält:in.